Garantiebedingungen
Version vom 01.01.2024
Wird an einem Fahrzeug ein Eingriff vorgenommen, verfällt im reparierten Bereich die Hersteller-Garantie. Für diese Arbeit (Reparatur) übernehmen wir als Reparaturbetrieb die Garantie. Alle anderen vom Hersteller abgegebenen Garantien bleiben unverändert bestehen. Sollte es zu einem Mangel an unseren ausgeführten Arbeiten kommen, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen:
Carrosserie Luzern AG Kriens übernimmt eine lebenslange Garantie auf die ausgeführten Arbeiten.
Garantiebestimmungen
Die Garantiebestimmungen gelten ausschliesslich für Instandsetzungen von Carrosserieschäden an Personenwagen (inkl. leichten Nutzfahrzeugen), welche fachgemäss ausgeführt werden. Sie gelten für alle Aufträge, welche von einem privaten oder geschäftlichen Endkunden direkt bei Carrosserie Luzern AG Kriens in Auftrag gegeben werden.
Diese Bestimmungen haben nur Gültigkeit für Instandsetzungen von Unfall-, Park-, Lack-, Glas- oder Hagelschäden. Für alle anderen Arbeiten gelten sie nicht. U. a. für Korrosionsreparaturen, Tuning, Einbau von Zubehör, usw. Diese Aufzählung ist nicht abschliessend.
Sind Garagenbetriebe oder Versicherungen die Auftraggeber/Vermittler, oder werden Teilaufträge an Dritte weitergegeben (z.B. Felgenreparatur), gelten die Bestimmungen gemäss OR 367 und 371. Es sei denn, Carrosserie Luzern AG Kriens legt mit Partnern andere Bestimmungen fest.
Der Kunde kann sich für eine zweckmässige, günstigere Reparaturvariante entscheiden. Hierfür kann Carrosserie Luzern AG Kriens abweichende Bestimmungen festlegen, diese werden vorgängig erklärt und auf der Rechnung entsprechend vermerkt.
Gedeckt sind alle Mängel, die aufgrund einer fehlerhaften Bearbeitung entstanden sind. Beschädigungen von äusseren Einflüssen wie Steinschläge, Baumharz, Vogelkot, usw. sind von der Garantie ausgeschlossen. Im Weiteren muss das Fahrzeug regelmässig gepflegt und gewartet werden. Bei Vernachlässigung der Pflege können Folgeschäden erheblich sein. Hier können das Ausbleichen des Lackes oder die vorzeitige Korrosion und sonstige Schäden die Folge sein.
Allfällige Schäden sind unverzüglich nach deren Feststellung zu melden. Bei nicht behobenen Schäden verschlimmert sich der Zustand und Carrosserie Luzern AG Kriens kann Forderungen ablehnen.
Im Garantiefall sind Mobilitätskosten, Schadenersatz, Betriebsausfall, Folgekosten, usw. nicht gedeckt.
Der Auftraggeber erhält mit der Rechnungsstellung die notwendigen Unterlagen. Diese sind bei der Geltendmachung von Forderungen beizubringen.
Der Schaden muss im Zusammenhang mit den ausgeführten Arbeiten stehen. Schäden, die auch ohne Reparatur entstanden wären, z.B. fahrzeugspezifische Korrosionsschäden, welche auch ohne Eingriff entstehen, sind von der Garantie ausgeschlossen.
Bei eingebauten elektronischen und anderen Bauteilen (bspw. Airbags, Leuchten, Steuergeräte, Spiegel usw., Aufzählung nicht abschliessend) gilt die Garantiedauer der Ersatzteillieferanten. Carrosserie Luzern AG Kriens verwendet ausschliesslich Originalteile.
Datenschutz
Im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen und/oder Verkauf von Produkten für den Kunden kann Carrosserie Luzern AG Kriens unter jederzeitiger Beachtung geltender Datenschutznormen Personendaten selbst erheben, von Dritten beschaffen, speichern, bearbeiten und an Dritte weitergeben.
Wenn gesetzlich erlaubt, oder überwiegende Interessen seitens Carrosserie Luzern AG Kriens bestehen, oder eine Kundeneinwilligung vorliegt, kann Carrosserie Luzern AG Kriens die erhobenen Personendaten für folgende Zwecke bearbeiten:
- zur Überprüfung von Voraussetzungen für einen Vertragsabschluss;
- zur Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden;
- zur Pflege, Entwicklung und Erhaltung der Kundenbeziehung;
- um Dienste zu individualisieren oder personalisierte Inhalte bereitzustellen z.B. mittels Untersuchung hinsichtlich der Demographie, des Nutzungsverhaltens und der Nutzerinteressen;
- zur Adressvalidierung.
- zur Verhinderung einer unrechtmässigen Benutzung von Dienstleistungen (insbesondere zur Verhinderung von Betrugsfällen beim Vertragsschluss und während der Dauer des Vertrags);
- zur Rechnungsstellung, zu Inkassozwecken und für Bonitäts- und Kreditwürdigkeitsprüfungen; und
- zur Bewerbung, Gestaltung und Weiterentwicklung von Carrosserie Luzern AG Kriens-Produkten.
Carrosserie Luzern AG Kriens darf Dritte im In- und Ausland zur Datenbearbeitung beiziehen. Bezieht der Kunde bei Carrosserie Luzern AG Kriens Dienstleistungen Dritter, darf Carrosserie Luzern AG Kriens dem Dritten diejenigen Kundendaten zur Bearbeitung weitergeben, die dieser zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden benötigt.
Beim Beizug von Dritten aus dem In- und Ausland durch Carrosserie Luzern AG Kriens sind diese entsprechend vertraglich verpflichtet, die gemäss gültigem Datenschutzrecht notwendigen Massnahmen einzuhalten. Weitere Information betreffend Verwendung von Personendaten sind in der Datenschutzerklärung unter www.carluz.ch enthalten.
Diese Bestimmungen treten am 01.01.2024 in Kraft.